Mein Angebot
Ich biete an, die folgenden Textarten/Dokumente zu übersetzen:
URKUNDEN
Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbeurkunden usw.
Schul-, Abschlusszeugnisse, Gerichtsbeschlüsse usw.
GESCHÄFTLICHES
Angebote, Berichte, Gutachten, Korrespondenz, Marketingtexte, Präsentationen, Protokolle, Rechnungen, Verträge, Werbetexte
Verträge: Handelsregisterauszüge, notarielle Urkunden, Zolldokumente
BEREICHE
Sozialwissenschaften
(Politik, Geschichte, Recht)
sowie
Wirtschaft, Umwelt, Technik, Medizin
PREISE
Wovon hängen die Kosten für eine Übersetzung ab?
Textumfang
Der Textumfang wird entweder in Wörtern oder Normzeilen (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) berechnet und stellt den Bärenanteil des Endpreises dar. Dieser Punkt lässt sich von jedem Kunden sehr leicht überprüfen, da beinahe alle Textbearbeitungsprogramme mittlerweile Funktionen zur Wörterzählung anbieten. Ich bin natürlich gerne dazu bereit, bei größeren Umfängen Sonderrabatte oder vergünstigte Wort- oder Zeilenpreise zu geben.
Fachbereich
Nicht nur, dass professionelle Übersetzer nur in ein bis maximal drei Fachbereichen arbeiten, auch zwischen diesen Fachbereichen gibt es Unterschiede. Während bei technischen Übersetzungen zwar sehr viel Genauigkeit, Wissen und Erfahrung vorausgesetzt wird, verlangen Marketing-Texte vielmehr Recherche-Arbeit und zusätzliche Zeit. Werbetexte leben von ihren Wortspielen und Emotionen. All diese Dinge können nicht direkt in fremde Sprachen übernommen werden. Dieser zusätzliche Aufwand führt zu einem etwas höheren Preis.
Dringlichkeit
Ich werde selbstverständlich stets darum bemüht sein, keine Dringlichkeitszuschläge verrechnen zu müssen. Es lohnt sich also, möglichst früh an mich heranzutreten und Aufträge so zu erteilen, dass diese ohne Termindruck durchgeführt werden können.
Beglaubigung
Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Als vereidigter Übersetzer bin ich gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen. Für diesen Dienst wird eine zusätzliche geringe Gebühr erhoben.
Übersetzungskosten im Überblick
Kosten pro Zeile (Normzeile):
Beglaubigte Übersetzungen: 1,40 €
Wirtschaftliche, Technische und Medizinische Übersetzungen: 1,40 €
Juristische Übersetzungen: 1,40 €
Urkunden, Zeugnisse, Verträge: 1,40 €
Nicht Fachbezogen: ab 1,00 €

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ÜBER MICH
Mariusz Sliwa
Jahrgang 1974, Übersetzer seit 2004
(Staatlich geprüfter Übersetzer der polnischen Sprache)
Studium: Politikwissenschaften & Japanologie
(Universität Leipzig, Abschluss 2003)